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Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?

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In Gewerbegebieten

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In reinen Wohngebieten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen

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In Sondergebieten, die der Erholung dienen, auf ausreichend breiten Straßen

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Ihre Auswahl ist korrekt. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen dürfen innerorts an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr grundsätzlich nicht überall geparkt werden. Eine Ausnahme besteht jedoch für Gewerbegebiete sowie für entsprechend gekennzeichnete Parkplätze in reinen Wohngebieten. In Sondergebieten, die der Erholung dienen, ist das Parken solcher Anhänger auf öffentlichen Straßen in diesen Zeiten nicht erlaubt, da hier der Schutz der Erholung und der Anwohner im Vordergrund steht. Merken Sie sich also: Erlaubt ist das Parken in Gewerbegebieten und auf speziellen, gekennzeichneten Parkplätzen in Wohngebieten – nicht jedoch in Erholungs-Sondergebieten.

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